Rezepturarzneimittel

Urtinkturen und flüssige homöopathische Verdünnungen

Welche Ausgangsstoffe das HAB zulässt, was eine Urtinktur ist und wie man daraus Schritt für Schritt flüssige Verdünnungen herstellt.

Prüfungsrelevanz: wichtig ✓ gelesen
Das Wichtigste in Kürze6 Punkte
  • Eine Urtinktur ist eine flüssige homöopathische Zubereitung aus pflanzlichem oder tierischem Material, gewonnen durch Ausziehen mit einem Menstruum oder aus Presssäften.
  • Zulässige Ausgangsstoffe sind Drogen, frische Pflanzen, Mineralien, synthetische Stoffe, Tiere und Nosoden.
  • Lösungen fester anorganischer Salze heißen Lösungen, nicht Urtinkturen, und Urtinkturen tragen nicht die Bezeichnung D0 oder C0.
  • Urtinkturen entstehen durch Mazeration, Perkolation, Digestion unter Wärme oder Fermentation, meist, aber nicht immer, mit Ethanol.
  • Arzneiträger sind Ethanol 43 % (m/m), Glycerol 85 % und gereinigtes Wasser, nicht aber 2-Propanol.
  • Jede Stufe wird im eigenen, mindestens ein Drittel größeren Gefäß mindestens 10-mal kräftig verschüttelt, ohne eine Stufe zu überspringen.

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Worum es geht

Bevor eine Arnica-Dilution in der Apotheke steht, braucht sie einen definierten Ausgangsstoff und eine erste Zubereitung, aus der potenziert wird. Diese Einheit zeigt, woraus Urtinkturen entstehen und welche Regeln das HAB für die flüssige Verdünnung vorgibt. Das Rechnen mit Potenzen steht unter Potenzierung: D-, C- und LM-Potenzen.

Ausgangsstoffe

Das HAB lässt eine breite Palette an Ausgangsstoffen zu. Aus dem Pflanzenreich stammen Drogen, also getrocknete Pflanzen oder Pflanzenteile, und frische Pflanzen. Dazu kommen natürliche Mineralien und andere anorganische Stoffe sowie synthetische Stoffe. Auch Tiere oder Teile davon sind erlaubt.

Eine Sondergruppe bilden die Nosoden. Das sind Zubereitungen aus Krankheitsprodukten von Mensch oder Tier, aus Krankheitserregern oder deren Stoffwechselprodukten. Ein bekanntes Beispiel ist Tuberculinum.

Die Art des Ausgangsstoffs bestimmt den weiteren Weg. Pflanzliches und tierisches Material wird meist zur Urtinktur verarbeitet. Lösliche Salze werden zur Lösung, unlösliche Feststoffe wie Calciumcarbonat zur Verreibung. Alle drei Wege münden in die Potenzierung.

Flussschema mit fünf Ausgangsstoffgruppen links, drei Zwischenprodukten Urtinktur, Lösung und Trituration in der Mitte und der Potenzierung rechts.

Vom Ausgangsstoff zur ersten Potenz: Urtinktur, Lösung oder Verreibung.

Urtinktur

Die Urtinktur ist selbst schon eine homöopathische Zubereitung. Sie ist die flüssige Ausgangsform für Pflanzen und Tiere, nicht aber für alle Arzneimittel. Lösungen und Verreibungen sind gleichrangige Startpunkte daneben.

📖 Definition: Urtinktur

Flüssige Zubereitung, die durch Einwirken eines geeigneten Lösungsmittels auf pflanzliches oder tierisches Ausgangsmaterial entsteht oder aus einem Pflanzenpresssaft hergestellt wird.

Daraus folgt eine wichtige Abgrenzung. Löst man ein festes anorganisches Salz wie Natriumchlorid in Wasser oder Ethanol, entsteht eine Lösung, keine Urtinktur. Der Begriff ist an das Ausziehen oder Pressen von Material gebunden.

Der Arzneigehalt einer Urtinktur hängt von Material und Vorschrift ab. Sie heißt deshalb „Urtinktur“, oft mit dem Zeichen Ø, und trägt nicht die Bezeichnung D0 oder C0. Eine Urtinktur muss vor dem Potenzieren auch nicht jedes Mal frisch hergestellt werden. Sie ist lagerfähig und wird bei Bedarf weiterverarbeitet.

Ausgangsmaterial und Menstruum

Für Urtinkturen ist das Ausgangsmaterial erstaunlich vielfältig. Das HAB erlaubt:

  • frisches Pflanzenmaterial, etwa für Arnica-Urtinktur
  • getrocknetes Pflanzenmaterial, also Drogen
  • Presssäfte frischer Pflanzen, auch gemischt mit Ethanol geeigneter Konzentration
  • tierisches Material

Urtinkturen sind also nicht auf Frischpflanzen oder ethanolische Frischpflanzenauszüge beschränkt. Ebenso wenig entstehen sie nur aus Presssäften.

Die Flüssigkeit, mit der man das Material auszieht, heißt Menstruum. Man kann sie sich wie das Teewasser vorstellen, das die Inhaltsstoffe aus den Blättern holt. Meist dient Ethanol in passender Konzentration als Menstruum. Das gilt aber nicht für alle Vorschriften. Manche Urtinkturen enthalten kein Ethanol, und reines Wasser ist ebenfalls nicht das einzige Menstruum.

Herstellungsverfahren

Das HAB kennt mehrere Wege zur Urtinktur. Ihre Technik wird unter Extraktionsverfahren erklärt, hier zählt die Zuordnung:

Verfahren Typisches Material Besonderheit
Mazeration frische Pflanzen Ausziehen durch Stehenlassen
Perkolation getrocknete Pflanzen Menstruum fließt durch die Droge
Digestion auch frische Pflanzen unter Wärmezufuhr
Fermentation pflanzliches Material Gärung als Teil der Herstellung

Urtinkturen entstehen also nicht ausschließlich durch Perkolation. Auch Wärme ist ausdrücklich zulässig.

Arzneiträger

Zum Verdünnen braucht man einen Arzneiträger, den die Einheit zur Potenzierung einführt. Für flüssige Zubereitungen sind drei Träger üblich. Ethanol 43 % (m/m) dient zur Herstellung der Dilutionen. Glycerol 85 % dient zur Herstellung homöopathischer Lösungen. Auch gereinigtes Wasser ist zugelassen.

Für wässrige Zubereitungen schreibt das HAB nicht zwingend Wasser für Injektionszwecke vor. Die Unterschiede der Qualitäten erklärt die Seite Wasserqualitäten. 2-Propanol ist dagegen kein Arzneiträger zur Potenzierung, obwohl es ein gängiges Lösungsmittel ist.

Verschütteln und Stufenfolge

Beim flüssigen Potenzieren folgt auf jedes Verdünnen die Verschüttelung. Dabei wird das Gefäß nach dem Zusammengeben mindestens 10-mal kräftig geschüttelt. Bloßes Rühren genügt nicht. Die Zahl der Schüttelschläge ist bei D- und C-Potenzen gleich, und eine Mindestdauer wie eine Stunde gibt es nicht.

Damit sich die Flüssigkeit beim Schütteln bewegen kann, braucht sie Luftraum. Das Gefäß muss deshalb einen Rauminhalt haben, der mindestens ein Drittel größer ist als das Flüssigkeitsvolumen. Ein randvolles Fläschchen ist ungeeignet. Jede Stufe bekommt außerdem ihr eigenes Gefäß.

Für eine D6 entstehen so sechs Stufen nacheinander. Je 1 Teil der Vorstufe wird mit 9 Teilen Ethanol 43 % (m/m) verdünnt und verschüttelt, wie die Abbildung zeigt.

Sechs nebeneinanderstehende Fläschchen von D1 bis D6, Pfeile übertragen je einen Teil in das nächste Gefäß, jedes Gefäß nur zu drei Vierteln gefüllt.

Herstellung einer D6: jede Stufe im eigenen Gefäß, verdünnt 1 + 9 und mindestens 10-mal kräftig verschüttelt.
💡 Merke

Keine Stufe darf übersprungen werden: Eine D6 entsteht nie direkt aus der D3 mit einer einzigen großen Verdünnung.

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Aussage 1

Bei C-Potenzen wird jede Stufe 100-mal geschüttelt, bei D-Potenzen nur 10-mal.

Die Zahl der Schüttelschläge ist bei D- und C-Potenzen gleich: mindestens 10 kräftige Schläge je Stufe.

Aussage 2

Eine Urtinktur wird im HAB als D0 bezeichnet, weil sie die unverdünnte Vorstufe der D1 ist.

Die Urtinktur heißt „Urtinktur“ (Zeichen Ø). Ihr Arzneigehalt hängt von Material und Vorschrift ab, eine Bezeichnung als D0 oder C0 gibt es nicht.

Aussage 3

Nosoden gehören zu den nach HAB zulässigen Ausgangsstoffen homöopathischer Arzneimittel.

Nosoden sind Zubereitungen aus Krankheitsprodukten oder Krankheitserregern und zählen neben Pflanzen, Mineralien, synthetischen Stoffen und Tieren zu den Ausgangsstoffen.

Aussage 4

Urtinkturen dürfen nach HAB auch aus getrocknetem Pflanzenmaterial hergestellt werden.

Neben frischen Pflanzen und Presssäften sind getrocknete Pflanzen (Drogen) und tierisches Material zulässig.

Aussage 5

2-Propanol ist ein zugelassener Arzneiträger zur Potenzierung flüssiger homöopathischer Zubereitungen.

Zugelassen sind Ethanol 43 % (m/m), Glycerol 85 % und gereinigtes Wasser. 2-Propanol ist kein Arzneiträger.

Aussage 6

Das Gefäß für eine flüssige Verdünnungsstufe muss mindestens ein Drittel mehr fassen als das aufzunehmende Flüssigkeitsvolumen.

Der Luftraum ermöglicht ein wirksames Verschütteln, deshalb sind vollständig gefüllte Gefäße ungeeignet.

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