Rezepturarzneimittel

Tinkturen: Herstellung, Extraktionsmittel und Lagerung

Auf welchen Wegen eine Tinktur nach Ph. Eur. entsteht, mit welchem Extraktionsmittel in welchem Verhältnis man arbeitet und wie man sie lagert.

Prüfungsrelevanz: wichtig ✓ gelesen
Das Wichtigste in Kürze5 Punkte
  • Eine Tinktur ist ein flüssiger, mit Ethanol geeigneter Konzentration hergestellter Extrakt aus einer Droge.
  • Tinkturen entstehen durch Mazeration oder Perkolation der Droge oder durch Lösen bzw. Verdünnen von Trocken-, Dick- oder Fluidextrakten.
  • Nicht zulässig sind das Einengen eines Fluidextrakts, die Zugabe von Ethanol zu Frischpflanzen-Presssaft und die Destillation.
  • Das Droge-Extraktionsmittel-Verhältnis bezieht die Drogenmenge auf das eingesetzte Extraktionsmittel und beträgt bei Tinkturen üblicherweise 1:5 oder 1:10.
  • Tinkturen brauchen dank ihres Ethanolgehalts kein Konservierungsmittel und werden vor Licht geschützt gelagert.

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Worum es geht

Tinkturen wie Baldrian- oder Arnikatinktur sind ethanolische Auszüge aus Drogen und gehören zu den ältesten flüssigen Phytopharmaka der Apotheke. Diese Einheit klärt, welche Herstellungswege das Arzneibuch zulässt, wie das Droge-Extraktionsmittel-Verhältnis zu lesen ist und warum Tinkturen ohne Konservierungsmittel auskommen.

Herstellungswege

Eine Tinktur ist ein flüssiger Extrakt, der mit Ethanol gewonnen wird. Wie sie sich von den übrigen Extraktarten abgrenzt, steht unter Extrakte: Einteilung und DEV. Hier geht es um die Frage, auf welchen Wegen eine Tinktur nach Ph. Eur. entstehen darf.

Extraktion der Droge

Der klassische Weg führt direkt von der zerkleinerten Droge zur Tinktur. Das Arzneibuch lässt dafür Mazeration oder Perkolation zu. Beide Verfahren sind gleichberechtigt, keines ist allein vorgeschrieben. Ihr Ablauf wird in der Einheit Extraktionsverfahren erklärt. Mit denselben beiden Verfahren stellt man auch die übrigen Extrakte her.

Herstellung aus anderen Extrakten

Eine Tinktur muss nicht aus der Droge selbst stammen. Man kann auch von einem konzentrierteren Extrakt ausgehen und ihn mit Extraktionsmittel auf Tinkturstärke bringen. Zulässig sind:

  • Trockenextrakt: auflösen
  • Dickextrakt (zähflüssiger Extrakt): lösen oder verdünnen
  • Fluidextrakt: verdünnen

Alle diese Wege führen vom konzentrierteren zum verdünnteren Produkt. Das ergibt Sinn: Ein Fluidextrakt entspricht ungefähr seiner eigenen Masse an Droge, eine Tinktur ist fünf- bis zehnfach verdünnter. Nach demselben Prinzip lässt sich übrigens auch ein Fluidextrakt durch Lösen eines Trockenextrakts gewinnen.

Flussdiagramm mit der Droge und drei Extraktarten, von denen Pfeile zur Tinktur führen, beschriftet mit Mazeration/Perkolation, Lösen und Verdünnen.

Herstellungswege für Tinkturen nach Ph. Eur.: Extraktion der Droge oder Lösen bzw. Verdünnen konzentrierterer Extrakte.

Unzulässige Wege

Das Einengen eines Fluidextrakts ist kein Tinkturweg. Es erhöht die Konzentration und führt in Richtung Dick- oder Trockenextrakt, also von der Tinktur weg. Auch die Zugabe von Ethanol zu Frischpflanzen-Presssaft liefert nach Ph. Eur. keine Tinktur. So entstehen vielmehr homöopathische Urtinkturen nach HAB. Die Destillation scheidet ebenfalls aus, denn sie trennt nur flüchtige Bestandteile wie ätherisches Öl ab und liefert keinen Gesamtauszug.

💡 Merke

Eine Tinktur entsteht immer „bergab“: aus der Droge durch Mazeration oder Perkolation oder aus einem konzentrierteren Extrakt durch Lösen oder Verdünnen. Konzentrieren ist nie ein Weg zur Tinktur.

Extraktionsmittel und Verhältnis

Tinkturen werden mit Ethanol geeigneter Konzentration hergestellt. Das Extraktionsmittel besteht also ganz oder teilweise aus Ethanol, meist als Ethanol-Wasser-Mischung. Die passende Stärke richtet sich nach den Inhaltsstoffen: Mehr Ethanol löst lipophile Stoffe besser, mehr Wasser die polaren. Die fertige Tinktur enthält deshalb immer Ethanol.

Wasser allein, auch Gereinigtes Wasser, ist kein Extraktionsmittel für Tinkturen. Wässrige Auszüge wie Infus und Dekokt bilden eine eigene Gruppe. Fluidextrakte werden in der Regel ebenfalls ethanolisch hergestellt. Das Arzneibuch legt sie dabei nicht auf eine einzige Konzentration wie Ethanol 90 % (V/V) fest.

Droge-Extraktionsmittel-Verhältnis

📖 Definition: Droge-Extraktionsmittel-Verhältnis

Das Verhältnis von eingesetzter Drogenmenge zu eingesetzter Menge Extraktionsmittel. Die Droge zählt in Masseteilen, das Extraktionsmittel in Masse- oder Volumenteilen.

Tinkturen stellt man üblicherweise aus 1 Teil Droge und 5 oder 10 Teilen Extraktionsmittel her, also im Verhältnis 1:5 oder 1:10. Ein Verhältnis von 1:1 wäre viel zu konzentriert und passt nicht zur Tinktur. Die Rechnung ist einfach: Sollen 30 g Droge im Verhältnis 1:5 ausgezogen werden, setzt man 150 g Extraktionsmittel ein. Bei 1:10 wären es 300 g.

Entscheidend ist der Bezugspunkt. Das Verhältnis zählt das eingesetzte Extraktionsmittel, nicht die erhaltene Tinktur. Die ausgezogene Droge hält nach dem Abpressen einen Teil der Flüssigkeit zurück. Aus 10 g Droge und 100 g Ethanol erhält man daher weniger als 100 g Tinktur. Davon zu unterscheiden ist das Droge-Extrakt-Verhältnis, das die Drogenmenge auf den erhaltenen Extrakt bezieht.

Schema mit Drogenmenge und Ethanolmenge als Ausgangsstoffe und kleinerer Tinkturmenge nach dem Abpressen.

Das Droge-Extraktionsmittel-Verhältnis bezieht sich auf das eingesetzte Extraktionsmittel, nicht auf die erhaltene Tinktur.

Konservierung und Lagerung

Tinkturen nach Ph. Eur. müssen kein Konservierungsmittel enthalten. Ihr Ethanolgehalt hemmt das Wachstum von Mikroorganismen bereits ausreichend. Anders ist es bei wässrigen Zubereitungen, die man oft gezielt konservieren muss, wie unter Konservierung von Lösungen beschrieben.

Viele pflanzliche Inhaltsstoffe zersetzen sich unter Lichteinfluss. Tinkturen lagert man deshalb vor Licht geschützt, in der Praxis meist in Braunglasflaschen. Ein dichter Verschluss hält zudem den Ethanolgehalt konstant, auf dem die Haltbarkeit beruht.

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Aussage 1

Gereinigtes Wasser ist allein als Extraktionsmittel für Tinkturen geeignet.

Tinkturen werden mit Ethanol geeigneter Konzentration hergestellt, das Extraktionsmittel besteht ganz oder teilweise aus Ethanol. Rein wässrige Auszüge sind keine Tinkturen.

Aussage 2

Eine Tinktur darf durch Auflösen eines Trockenextrakts im Extraktionsmittel hergestellt werden.

Trockenextrakte darf man lösen, Dickextrakte lösen oder verdünnen und Fluidextrakte verdünnen, um eine Tinktur zu erhalten.

Aussage 3

Für eine Tinktur im Droge-Extraktionsmittel-Verhältnis 1:10 setzt man auf 15 g Droge 150 g Extraktionsmittel ein.

Das Verhältnis bezieht sich auf das eingesetzte Extraktionsmittel: 15 g mal 10 ergibt 150 g.

Aussage 4

Tinkturen nach Ph. Eur. muss ein Konservierungsmittel zugesetzt werden.

Der Ethanolgehalt hemmt Mikroorganismen ausreichend, ein Konservierungsmittel ist nicht nötig. Vorgeschrieben ist dagegen die lichtgeschützte Lagerung.

Aussage 5

Engt man einen Fluidextrakt schonend ein, erhält man nach Ph. Eur. eine Tinktur.

Einengen erhöht die Konzentration und führt zum Dick- oder Trockenextrakt. Aus einem Fluidextrakt wird eine Tinktur nur durch Verdünnen.

Aussage 6

Das Arzneibuch erlaubt, eine Tinktur durch Perkolation der Droge herzustellen.

Mazeration und Perkolation sind gleichberechtigt zulässig, keines der beiden Verfahren ist allein vorgeschrieben.

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