GMP, Plausibilitätsprüfung und Herstellungsdokumentation
Welche Regeln in der Apotheke vom Ausgangsstoff bis zur Freigabe gelten: GMP, Plausibilitätsprüfung, Herstellungsanweisung, Prüfung und Protokoll.
Das Wichtigste in Kürze
- GMP (Good Manufacturing Practice) sind Grundregeln der Qualitätssicherung bei der Herstellung von Human- und Tierarzneimitteln, mit Regeln zu Dokumentation, Hygiene und Qualitätskontrolle.
- Ausgangsstoffe brauchen eine festgestellte Qualität. Auch mit Prüfzertifikat prüft die Apotheke mindestens die Identität.
- Die Plausibilitätsprüfung nach § 7 ApBetrO führt ein Apotheker vor jeder Rezeptur durch: Dosierung, Applikationsart, Art und Menge der Ausgangsstoffe, Kompatibilität, Haltbarkeit. Für Defekturen ist sie nicht vorgeschrieben.
- Hilfsstoffe ohne eigene arzneiliche Wirkung dürfen ohne Rücksprache zugesetzt oder ausgetauscht werden, wenn sie die Wirkung nicht nachteilig beeinflussen.
- Die Herstellungsanweisung einer Rezeptur regelt Arbeitsplatz, Ausrüstung, Herstellungstechnik und Inprozesskontrollen.
- Defekturen brauchen eine unterschriebene Herstellungsanweisung, eine Prüfanweisung mit Soll- und Grenzwerten, Prüf- und Herstellungsprotokoll unabhängig von der Menge und die Freigabe durch einen Apotheker.
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Worum es geht
Ein Arzneimittel aus der Apotheke ist nur so gut wie seine Herstellung. Deshalb schreibt die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eine feste Kette vor: geprüfte Ausgangsstoffe, eine fachliche Prüfung der Verordnung, schriftliche Anweisungen vorher und Protokolle hinterher. Die Unterschiede zwischen Rezeptur und Defektur setzt diese Seite voraus.
GMP-Richtlinien
Alle Regeln dieser Seite folgen einem Prinzip: Qualität entsteht im Prozess und wird nicht erst am Ende hineingeprüft.
GMP steht für Good Manufacturing Practice, eine von der WHO geprägte Abkürzung. Gemeint sind Grundregeln der Qualitätssicherung bei der sachgerechten Herstellung von Human- und Tierarzneimitteln.
Die Richtlinien regeln drei Bereiche: die Dokumentation der Herstellungsvorgänge, die Hygiene von Personal und Herstellumgebung und die Qualitätskontrolle. Sie gelten für alle Arzneiformen, also nicht nur für sterile, und nicht nur in der Industrie. Sie gelten auch außerhalb der EU. Für beliebige Gebrauchsgüter gelten sie dagegen nicht. Als Rahmenregeln enthalten sie auch keine detaillierten Rezepturvorschriften für die Apotheke und keine Anleitung zur Berechnung der Laufzeit.
Ausgangsstoffe
Ein Ausgangsstoff darf erst verarbeitet werden, wenn seine ordnungsgemäße Qualität festgestellt ist. Dasselbe gilt für bezogene Arzneimittel, die keine Fertigarzneimittel sind und zur Weiterverarbeitung dienen, etwa eine zugekaufte Stammverreibung.
Oft liefert der Hersteller ein Prüfzertifikat mit. Es dokumentiert die Prüfergebnisse der Charge und soll belegen, dass der Stoff GMP-konform hergestellt wurde. Das Zertifikat ersetzt die Prüfung in der Apotheke aber nicht ganz. Die Identität muss die Apotheke immer selbst prüfen, denn das Zertifikat sagt nichts über eine Verwechslung beim Abfüllen oder Liefern.
Plausibilitätsprüfung
Bevor ein Rezepturarzneimittel entsteht, beurteilt ein Apotheker die Anforderung nach pharmazeutischen Gesichtspunkten. Diese Plausibilitätsprüfung schreibt § 7 ApBetrO vor. Sie fragt, ob die Verordnung fachlich Sinn ergibt und sich so herstellen lässt. Geprüft werden fünf Punkte:
- Dosierung: Liegt die Wirkstoffmenge im üblichen Bereich?
- Applikationsart: Passt die Zubereitung zum Anwendungsort?
- Art und Menge der Ausgangsstoffe: Ist alles vollständig und eindeutig angegeben?
- Kompatibilität der Ausgangsstoffe untereinander
- Haltbarkeit der fertigen Rezeptur
Fällt ein Punkt durch, klärt die Apotheke ihn vor der Herstellung mit dem Verschreibenden. Typische Unverträglichkeiten behandelt die Seite zu Inkompatibilitäten, die Fristen die Seite zur Haltbarkeit.
Die Plausibilitätsprüfung wird im Examen gerne gefragt. Achte auf den Geltungsbereich: § 7 ApBetrO verlangt sie für Rezepturarzneimittel, für Defekturarzneimittel ist sie nicht vorgeschrieben.
Bei der Defektur übernehmen die vorab erstellte, unterschriebene Herstellungsanweisung und die Prüfung des fertigen Produkts diese Sicherungsfunktion.
Austausch von Hilfsstoffen
Nicht jeder Stoff in einer Rezeptur muss auf dem Rezept stehen. Die Apotheke darf nicht verschriebene Stoffe zusetzen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Stoff hat keine eigene arzneiliche Wirkung.
- Er beeinflusst die arzneiliche Wirkung nicht nachteilig.
Ein Beispiel ist ein Anreibemittel, das einen Wirkstoff besser in der Grundlage verteilt. Solche Hilfsstoffe darf die Apotheke auch ohne Rücksprache mit dem Verschreibenden austauschen. Bei Wirkstoffen gilt das nicht, denn sie bestimmen die Therapie.
Herstellungsanweisung Rezeptur
Jedes Rezepturarzneimittel wird nach einer vorher erstellten schriftlichen Herstellungsanweisung angefertigt. Sie legt fest, wie gearbeitet wird, bevor die erste Substanz auf der Waage liegt. Vorgeschrieben sind Angaben zu:
- Vorbereitung des Arbeitsplatzes, etwa Reinigung und Desinfektion
- Ausrüstungsgegenständen wie Fantaschale, Salbenmühle oder Rührsystem
- Herstellungstechnik, also Reihenfolge und Art der Arbeitsschritte
- Inprozesskontrollen
Inprozesskontrollen sind Prüfungen während der Herstellung. Man prüft etwa eine Salbe vor dem Abfüllen visuell auf Agglomerate. Die Langzeitstabilität der Ausgangsstoffe gehört dagegen nicht in die Anweisung. Für sie ist der Hersteller des Stoffs zuständig. Auch die Gleichförmigkeit des Gehalts muss eine Rezeptur nicht in jedem Fall erfüllen.
Defektur: Prüfung und Freigabe
Die Defektur ist eine Herstellung auf Vorrat. Deshalb verlangt die ApBetrO hier mehr Dokumente. Die Herstellungsanweisung wird vorher schriftlich erstellt und unterschrieben. Dazu kommt eine Prüfanweisung. Sie nennt die Prüfmethoden sowie die Soll- und Grenzwerte, an denen das Produkt gemessen wird.
Die Prüfung selbst hält ein Prüfprotokoll fest. Erst danach gibt ein Apotheker die Charge frei. Die Herstellung dokumentiert ein Herstellungsprotokoll. Es ist für jede Defektur Pflicht, unabhängig von der Menge. Es enthält mindestens:
- die zugrunde liegende Herstellungsanweisung
- die Darreichungsform
- die Mengen der verwendeten Ausgangsstoffe
- das Herstellungsdatum oder die Chargenbezeichnung
Eine Zulassungsnummer muss nicht immer darin stehen, denn Defekturarzneimittel brauchen keine Zulassung. Auch Stammlösungen für Rezeptur und Defektur bekommen ein Herstellungsprotokoll, und zwar mit Chargenbezeichnung und Verfalldatum. Seit 2012 protokolliert die Apotheke auch jede Rezeptur.
Anweisungen entstehen vorher, Protokolle hinterher. Am Ende steht die Freigabe durch einen Apotheker.
Quiz
Aussage 1
Ein Hilfsstoff ohne eigene arzneiliche Wirkung, der die Wirkung nicht nachteilig beeinflusst, darf ohne Rücksprache mit dem Verschreibenden ausgetauscht werden.
Genau diese beiden Bedingungen erlauben Zusatz und Austausch nicht verschriebener Hilfsstoffe ohne Rücksprache.
Aussage 2
Liegt für einen Wirkstoff ein Prüfzertifikat des Herstellers vor, darf die Apotheke auf jede eigene Prüfung verzichten.
Auch mit Prüfzertifikat muss die Apotheke zumindest die Identität des Ausgangsstoffs selbst prüfen.
Aussage 3
Die Herstellungsanweisung für ein Rezepturarzneimittel legt die Inprozesskontrollen fest.
Neben Arbeitsplatzvorbereitung, Ausrüstungsgegenständen und Herstellungstechnik gehören die Inprozesskontrollen zu den Pflichtangaben.
Aussage 4
Zur Plausibilitätsprüfung einer Rezeptur gehört die Frage, ob die Ausgangsstoffe untereinander kompatibel sind.
Die Kompatibilität ist einer der fünf Prüfpunkte nach § 7 ApBetrO, neben Dosierung, Applikationsart, Art und Menge der Ausgangsstoffe und Haltbarkeit.
Aussage 5
Wird nur eine kleine Menge eines Defekturarzneimittels hergestellt, entfällt das Herstellungsprotokoll.
Das Herstellungsprotokoll ist für jede Defektur Pflicht, unabhängig von der Herstellungsmenge.
Aussage 6
§ 7 ApBetrO schreibt die Plausibilitätsprüfung auch für jedes Defekturarzneimittel vor.
Vorgeschrieben ist sie für Rezepturarzneimittel. Bei der Defektur sichern die unterschriebene Herstellungsanweisung und die Prüfung nach Prüfanweisung die Qualität.
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