Allgemeine Grundlagen

Einwaagekorrektur und Verordnungsmethoden in der Rezeptur

Wie man Einwaagen mit Einwaagekorrekturfaktor und Salzfaktor berechnet und lateinische Verordnungen für Kapseln und Zäpfchen richtig liest.

Prüfungsrelevanz: wichtig ✓ gelesen
Das Wichtigste in Kürze5 Punkte
  • Der Einwaagekorrekturfaktor \(f = 100\,\% / \text{Gehalt}\) gleicht einen Wirkstoffgehalt unter 100 % aus: Einwaage = Sollmenge · \(f\).
  • \(f\) wird bei der Eingangsprüfung aus dem Prüfzertifikat berechnet, kann größer als 1 sein und gilt auch für Konservierungsstoffe.
  • Die Mehreinwaage wird beim Füllstoff abgezogen, damit die Gesamtmasse gleich bleibt.
  • Beim Einsatz als Salz multipliziert man die Sollmenge mit \(M_\mathrm{Salz}/M_\mathrm{Wirkstoff}\) und zusätzlich multiplikativ mit \(f\).
  • „div. in part. aequ. No. V“ teilt die angegebene Gesamtmenge auf fünf Einheiten, „dent. tal. dos. No. V“ gibt jeder der fünf Einheiten die angegebene Einzeldosis.

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Worum es geht

Eine Rezeptur muss die verordnete Wirkstoffmenge exakt enthalten. Das gilt auch dann, wenn der Ausgangsstoff nicht ganz rein ist oder als Salz vorliegt. Lateinische Verordnungsformeln legen außerdem fest, ob eine Mengenangabe für die ganze Rezeptur oder für jede einzelne Kapsel gilt.

Einwaagekorrekturfaktor

Kaum ein Ausgangsstoff enthält exakt 100 % Wirkstoff. Restfeuchte, Kristallwasser oder Nebenbestandteile senken den Gehalt. Der Einwaagekorrekturfaktor gleicht diese Abweichung aus. Die fertige Rezeptur enthält dann genau die verordnete Menge.

🧮 Formelauswendig können

\[f = \frac{100\,\%}{\text{Gehalt in }\%} \qquad m_\mathrm{Einwaage} = m_\mathrm{Soll} \cdot f\]

\(m_\mathrm{Soll}\) ist die verordnete Menge in g, \(f\) ist dimensionslos.

Den Gehalt liest man aus dem Prüfzertifikat des Herstellers ab. Berechnet wird \(f\) schon bei der Eingangsprüfung des Ausgangsstoffs. Das NRF empfiehlt, den Faktor auf dem Standgefäß zu vermerken. So steht er bei jeder späteren Rezeptur sofort bereit.

Liegt der Gehalt unter 100 %, ist \(f\) größer als 1. Man wiegt also etwas mehr ein. Der Faktor gilt für jeden Stoff mit Gehaltsangabe, ausdrücklich auch für Konservierungsstoffe wie Sorbinsäure.

Die Mehreinwaage darf die Gesamtmasse nicht verändern. Deshalb zieht man sie beim Füllstoff ab, also bei der Grundlage oder dem Füllmittel. Ein Beispiel: 50,0 g Creme mit 1 % Wirkstoff, Gehalt laut Zertifikat 97,5 %.

  1. Faktor: \(f = 100\,\% / 97{,}5\,\% = 1{,}026\)
  2. Sollmenge: \(1\,\%\) von 50,0 g ergibt 0,500 g
  3. Einwaage Wirkstoff: \(0{,}500\text{ g} \cdot 1{,}026 = 0{,}513\text{ g}\)
  4. Einwaage Grundlage: \(50{,}0\text{ g} - 0{,}513\text{ g} = 49{,}487\text{ g}\)

Zwei gleich lange Balken für 50 g Creme; im unteren ist der Wirkstoffanteil etwas größer und der Grundlagenanteil entsprechend kleiner.

Die Mehreinwaage des Wirkstoffs wird von der Grundlage abgezogen, die Gesamtmasse bleibt 50,0 g.

Salzumrechnung

Viele Wirkstoffe werden als freie Base verordnet, liegen in der Apotheke aber als Salz vor. Das Salz ist schwerer, weil das Gegenion mitwiegt. Die Einwaage steigt daher um das Verhältnis der molaren Massen von Salz zu freiem Wirkstoff.

\[m_\mathrm{Einwaage} = m_\mathrm{Wirkstoff} \cdot \frac{M_\mathrm{Salz}}{M_\mathrm{Wirkstoff}} \cdot f\]

Dabei ist \(m_\mathrm{Wirkstoff}\) die verordnete Masse des freien Wirkstoffs in g und \(M\) die molare Masse in g/mol. Der Einwaagekorrekturfaktor kommt multiplikativ hinzu. Er gehört zum Salz, denn dessen Gehalt steht im Zertifikat.

Verordnet seien 0,200 g Ephedrin, vorrätig ist Ephedrinhydrochlorid mit 99,2 % Gehalt. Ephedrin hat \(M = 165{,}2\) g/mol, das Hydrochlorid \(M = 201{,}7\) g/mol. Daraus folgt der Salzfaktor 1,2209. Der Gehalt liefert \(f = 1{,}0081\).

\[0{,}200\text{ g} \cdot 1{,}2209 \cdot 1{,}0081 = 0{,}246\text{ g}\]

Flussdiagramm von 0,200 g Ephedrin über den Salzfaktor 1,2209 und den Faktor 1,0081 zur Einwaage von 0,246 g Ephedrinhydrochlorid.

Von der Base zur Einwaage: Salzfaktor und Einwaagekorrekturfaktor werden multipliziert.

Auch hier verringert man die Grundlage um die Mehreinwaage. So bleibt die Gesamtmasse der Rezeptur unverändert.

Divisions- und Dispensiermethode

Bei einzeldosierten Arzneiformen wie Kapseln oder Zäpfchen muss man erkennen, worauf sich die Mengenangabe bezieht. Zwei lateinische Formeln entscheiden darüber.

Bei der Divisionsmethode steht auf dem Rezept die Gesamtmenge. „div. in part. aequ.“ (divide in partes aequales) heißt: in gleiche Teile teilen. Die Zahl hinter „No.“ nennt die Anzahl der Teile. Bei der Dispensiermethode steht die Einzeldosis auf dem Rezept. „dent. tal. dos.“ (dentur tales doses) heißt: Gib solche Dosen. Jede Einheit enthält die angegebene Menge, die Stückzahl folgt nach „Nr.“ oder „No.“.

A Divisionsmethode
  • Formel: div. in part. aequ. No. …
  • Angabe ist die Gesamtmenge
  • je Einheit: Angabe geteilt durch Stückzahl
B Dispensiermethode
  • Formel: dent. tal. dos. No. …
  • Angabe ist die Einzeldosis
  • gesamt: Angabe mal Stückzahl

Gegenüberstellung: links wird 0,1 g Wirkstoff auf zehn Kapseln zu je 10 mg verteilt, rechts enthalten zehn Kapseln je 0,1 g.

Divisionsmethode teilt die angegebene Menge auf, Dispensiermethode gibt sie jeder Einzeldosis mit.

Die Abbildung zeigt den Unterschied mit gleichen Zahlen. Werden 0,1 g auf zehn Kapseln geteilt, enthält jede 10 mg. Mit „dent. tal. dos.“ enthält jede der zehn Kapseln 0,1 g, zusammen also 1,0 g. Die vollständige Anweisung für einzeldosierte Kapseln lautet „m. f. caps. dent. tal. dos. No. X“ (misce, fiant capsulae).

🎯 Examensrelevant: Gesamtmenge oder Einzeldosis

Die Unterscheidung von Divisions- und Dispensiermethode wird im Examen gerne gefragt. Achte darauf, ob „div. in part. aequ.“ (Menge wird geteilt) oder „dent. tal. dos.“ (Menge gilt je Stück) dasteht, und lies die römische Stückzahl richtig.

Die Stückzahl steht meist als römische Zahl: V = 5, VII = 7, X = 10, XXX = 30. Zwei Beispiele zeigen den Rechenweg.

Zäpfchen mit Teilungsvorschrift

Rp. Ibuprofen 0,75 / Hartfett q. s. / M. f. supp. div. in part. aequ. No. V. Die 0,75 g sind die Gesamtmenge. Herzustellen sind fünf Zäpfchen mit je \(0{,}75\text{ g} / 5 = 150\text{ mg}\) Ibuprofen. Stünde dort „dent. tal. dos. No. V“, enthielte jedes Zäpfchen 0,75 g, insgesamt also 3,75 g.

Kapseln mit Divisionsverordnung

Rp. Hydrochlorothiazid 0,25 / Füllmittel q. s. / M. f. caps. div. in part. aequ. No. X / S. morgens 1 Kapsel. Daraus folgen zehn Kapseln mit je 25 mg. Die Tagesdosis beträgt 25 mg, der Vorrat reicht zehn Tage.

💡 Merke

Division heißt dividieren: Die Menge auf dem Rezept wird geteilt. Bei dentur tales doses bekommt jede Dosis die volle Menge.

Quiz

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Aussage 1

Bei einem Wirkstoffgehalt von 98 % laut Prüfzertifikat ist der Einwaagekorrekturfaktor kleiner als 1.

\(f = 100\,\% / 98\,\% = 1{,}020\). Bei einem Gehalt unter 100 % ist der Faktor größer als 1.

Aussage 2

Der Einwaagekorrekturfaktor wird bereits bei der Eingangsprüfung des Ausgangsstoffs aus dem Prüfzertifikat berechnet.

Der Gehalt aus dem Prüfzertifikat liefert den Faktor schon bei der Eingangsprüfung. Das NRF empfiehlt, ihn auf dem Standgefäß zu vermerken.

Aussage 3

Die Verordnung „Ibuprofen 0,6 / Hartfett q. s. / M. f. supp. div. in part. aequ. No. V“ ergibt fünf Zäpfchen mit je 120 mg Ibuprofen.

Bei der Divisionsmethode sind 0,6 g die Gesamtmenge. Geteilt durch fünf ergibt das 120 mg je Zäpfchen.

Aussage 4

Bei einem als Salz eingesetzten Wirkstoff werden Salzfaktor und Einwaagekorrekturfaktor zueinander addiert.

Beide Faktoren werden multipliziert: \(m = m_\mathrm{Wirkstoff} \cdot M_\mathrm{Salz}/M_\mathrm{Wirkstoff} \cdot f\).

Aussage 5

Bei „Wirkstoff 0,2 / M. f. caps. dent. tal. dos. No. X“ werden insgesamt 0,2 g Wirkstoff auf zehn Kapseln verteilt.

„dent. tal. dos.“ bedeutet, dass jede Kapsel 0,2 g enthält. Zehn Kapseln enthalten zusammen 2,0 g.

Aussage 6

Wiegt man einen Wirkstoff mit Korrekturfaktor mehr ein, verringert man die Grundlage entsprechend, sodass die Gesamtmasse gleich bleibt.

Die Mehreinwaage wird beim Füllstoff abgezogen, etwa 49,487 g statt 49,500 g Grundlage bei 50,0 g Creme.

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