Die letzten Tage

Organisatorisches vor dem Examen

Ladung, Ausweis, Anfahrt und was zu tun ist, wenn du kurz vorher krank wirst.

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Nichts kostet am Prüfungsmorgen mehr Nerven als ein vergessener Ausweis oder ein ausgefallener Zug. Das meiste davon lässt sich ein paar Tage vorher erledigen.

Die Ladung

Zum Examen meldest du dich beim zuständigen Landesprüfungsamt an. Nach der Zulassung bekommst du eine Ladung, spätestens sieben Kalendertage vor dem Prüfungstermin (§ 12 Abs. 3 AAppO). Darin stehen Ort und Uhrzeit, oft auch, was du mitbringen musst und welche Hilfsmittel erlaubt sind. Lies sie gründlich und halte dich genau daran, denn die Regeln können sich zwischen den Landesprüfungsämtern unterscheiden.

Packliste

  • Ladung
  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Schreibzeug, das in der Ladung genannt ist, und einen Ersatzstift
  • Wasser und einen kleinen Snack, sofern erlaubt
  • eine Uhr, falls erlaubt und im Raum keine gut sichtbare hängt
  • Kleidung in Schichten: Prüfungsräume sind oft zu warm oder zu kalt

Anfahrt

Fahr den Weg zum Prüfungsort vorher einmal ab, wenn du ihn nicht kennst, am besten zur selben Uhrzeit. Plane großzügig Puffer ein und kläre einen Plan B für den Fall, dass Bus oder Bahn ausfallen. Speichere dir zum Beispiel die Nummer eines Taxiunternehmens: Wenn morgens zwei Bahnen hintereinander ausfallen, ist das die schnellste Rettung. Wie du am Prüfungsmorgen selbst entspannt ankommst, steht unter Ankommen und gut starten.

Wenn du kurz vorher krank wirst

Nach der Zulassung kannst du nur mit Genehmigung des Landesprüfungsamts zurücktreten, und nur aus wichtigem Grund (§ 13 AAppO). Bei Krankheit gilt:

  1. Sofort melden: das Landesprüfungsamt unverzüglich informieren, am besten vor Prüfungsbeginn.
  2. Attest besorgen: ärztliche Bescheinigung, auf Verlangen auch vom Amtsarzt.
  3. Genehmigung abwarten: Wird der Rücktritt genehmigt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Wird er nicht genehmigt, gilt sie als nicht bestanden.
⚠️ Achtung: Nicht einfach fernbleiben

Wer ohne genehmigten Rücktritt fehlt, eine Arbeit nicht abgibt oder die Prüfung abbricht, hat das Fach nicht bestanden (§ 13 Abs. 2 AAppO). Melde dich also immer, auch wenn es dir schlecht geht.

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